Gefahrgutverpackungen

6 Varianten Filamentband bedruckt
ab CHF 3.35
pro Rolle, exkl. MwSt.
3 Varianten Etikettenspender
ab CHF 62.00
pro Stück, exkl. MwSt.
Filamentbänder längs- und querverstärkt
6 Varianten Filamentband
ab CHF 1.90
pro Rolle, exkl. MwSt.
Handabroller für Filamentband mit gewellter und gezahnter Klinge
2 Varianten Handabroller für Filamentband
ab CHF 16.65
pro Stück, exkl. MwSt.
1 Variante Vermiculite
ab CHF 45.85
pro Sack, exkl. MwSt.
55 Varianten Gefahrgutetiketten
ab CHF 39.70
pro Rolle, exkl. MwSt.
ECO
19 Varianten Gefahrgutkarton 4G/4GV
ab CHF 1.45
pro Stück, exkl. MwSt.

Gefahrgutverpackung von Neupack: gehen Sie auf Nummer sicher!

Sie müssen gefährliche Güter versenden und suchen dafür die richtige Verpackung? Ihr Schweizer Verpackungsspezialist Neupack hält auch für diesen Bedarf eine passende Lösung für Sie bereit! Von den stabilen Gefahrgutkartons 4G/4GV über Vermiculite bis hin zu passenden Gefahrgutetiketten finden Sie in unserem Online-Shop, was Sie zum Verpacken von Gefahrgut benötigen.

Tag für Tag werden Millionen Tonnen von Gütern auf der Strasse, per Eisenbahn, auf Schiffen und per Flugzeug transportiert. Dabei ist neben der Ladungssicherung die Einhaltung anderer Verkehrsvorschriften von grosser Bedeutung. Dies gilt in besonderem Masse für Gefahrgut. Als Gefahrgut werden Substanzen und Produkte bezeichnet, von denen eine Gefahr für Mensch und Umwelt und damit für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Dabei kann es sich um Stoffe, Lösungen, Gemische oder Gegenstände handeln, die durch ihre physikalischen, chemischen oder sonstigen Eigenschaften bei unsachgemässer Handhabung oder im Falle eines Unfalls zum Beispiel Explosionen oder Umweltschäden bewirken können.

Hätten Sie gewusst, dass bereits einfache Spraydosen, Parfüm, Streichhölzer, Lacke, viele Reinigungsmittel, Erfrischungstücher, Klebstoffe, aber auch Rettungsmittel wie Airbags oder Lawinenrucksäcke als Gefahrgut klassifiziert sind und daher gesetzlichen Transportvorschriften unterliegen?

Dabei gelten für die unterschiedlichen Beförderungswege entsprechende nationale und internationale Bestimmungen wie:

  • das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (Abkürzung ADR, von Accord Européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route),
  • die Dangerous Goods Regulations als Regelwerk für den Transport von Gefahrgut im Luftverkehr der International Air Transport Association (IATA-DGR) bzw. die von der International Civil Aviation Organization herausgegebenen Technical Instructions (IACO-TI),
  • die Übereinkunft über die Beförderung von Gefahrgut mit der Eisenbahn (Abkürzung RID, von Reglement concernant le transport International ferroviaire de marchandises Dangereuses),
  • der International Maritime Code for Dangerous Goods (IMDG) für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr, der weitgehend identisch mit der Kennzeichnung nach ADR/RID für Strasse und Schiene ist.

Welche Stoffe und Gegenstände als gefährlich zu gelten haben, definieren unter anderem das Chemikaliengesetz und die Gefahrgutverordnung. Gefahrgut kann je nach Gefährlichkeitsmerkmal für den Transport unterschiedlichen Gefahrgutklassen zugeordnet werden. Es gibt insgesamt 9 dieser Klassen mit weiteren Unterklassen, welche einheitlich und grenzüberschreitend von den Vereinten Nationen festgelegt wurden:

  • Klasse 1: Explosive Stoffe
  • Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe
  • Klasse 3: Entzündliche flüssige Stoffe
  • Klasse 4: Entzündliche feste Stoffe
  • Klasse 5: Entzündend wirkende (oxidierende) Stoffe
  • Klasse 6: Giftige Stoffe
  • Klasse 7: Radioaktive Stoffe
  • Klasse 8: Ätzende Stoffe
  • Klasse 9: Alle weiteren Stoffe, die beim Transport gefährlich werden können, aber keiner der vorhergehenden Klassen zuzuordnen sind (z.B. Asbest)

Wenn Ihr Produkt mindestens einer dieser Klassen zugeteilt werden kann, muss es als Gefahrgut versendet und dementsprechend mit einer speziellen Gefahrgutkennzeichnung versehen werden. Eine korrekte Kennzeichnung Ihrer Versandverpackung allein ist jedoch nicht ausreichend. Auch das Verpackungsmaterial selbst muss dem gefährlichen Inhalt gerecht werden.

Gefahrgüter werden deshalb je nach ihrem Gefährdungsgrad in die verschiedenen Verpackungsgruppen I, II und III eingeteilt. Zudem werden über die Gruppen X, Y und Z die Anforderungen an die Verpackung definiert. Je nach Gruppenzugehörigkeit des Gefahrguts ergeben sich bestimmte Anforderungen an die Verpackung. So sind die Kartons in drei Klassen unterteilt:

  • Typ I (X) für sehr gefährliche Stoffe,
  • Typ II (Y) für durchschnittlich gefährliche Stoffe,
  • Typ III (Z) für gering gefährliche Stoffe.  

Um sicherzustellen, dass die Gefahrgutkartons diesen Anforderungen genügen, müssen sie sogenannte Packstoff- und Packstückprüfungen bestehen, wobei unter anderem die Wasseraufnahmefähigkeit des Materials und die Stabilität der Bauart getestet werden.

Alle Gefahrgutkartons von Neupack sind aus besonders stabiler Wellpappe und verfügen über die Zulassung für die Beförderung auf der Strasse, auf der Schiene sowie auf dem See- und Luftweg. Zudem erfüllen alle Grössen die Bauartanforderung nach 4G und 4GV (ausser der Bestellnr. 413.0385.01). Ob eine Verpackung zum Transport von Gefahrgut zugelassen wird, entscheidet eine amtliche Prüfstelle.

Die 4G-Prüfung umfasst u.a. einen Falltest der befüllten Gefahrgutkartons aus unterschiedlichen Höhen. Für die 4GV-Fallprüfung wird im Vergleich zur 4G mit empfindlicheren Innenbehältnissen wie z.B. Glas getestet. Damit die Ware unbeschädigt bleibt, sind die maximal zugelassenen Füllgewichte hier deutlich niedriger. So erlaubt ein Karton mit der 4GV-Zulassung unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung anderer Innenverpackungen ohne zusätzliche Nachprüfung. Natürlich stellen wir Ihnen sämtliche Zertifikate und Prüfungsunterlagen unserer Gefahrgutkartons 4G/4GV auf Anfrage zur Verfügung.

Nach Bestehen der Tests wird der Gefahrgutkarton auf der Aussenseite mit der entsprechenden UN-Zulassungsnummer gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung beinhaltet das Symbol für UN-geprüfte Verpackungen, die Art der Verpackung sowie die Verpackungsgruppe, das maximal zulässige Gewicht des Packstücks, die Stoffart, die im Karton transportiert werden darf, das Herstellungsjahr, das Zulassungsland und die Zulassungsnummer des Herstellers.

Für einen rundum sicheren Gefahrguttransport sorgen Sie jedoch erst mit dem richtigen Zubehör. Unverzichtbar für die fachgerechte Verpackung Ihres Gefahrguts ist das Bindemittel Vermiculite. Es wird zur Hohlraumausfüllung eingesetzt und zeichnet sich durch eine sehr hohe Saugfähigkeit aus, isoliert gegen Kälte und Wärme, ist nicht entflammbar und sehr leicht, d.h. es wirkt sich kaum auf das Versandgewicht aus.

Jetzt müssen Sie Ihren Karton noch vorschriftsmässig verschliessen, denn in der Zulassung der Gefahrgutverpackung sind auch die Art und Weise sowie der Werkstoff des Verschlusses festgehalten. Mit unserem hochwertigen glasfaserverstärkten Filamentband in zwei Ausführungen sorgen Sie für einen sicheren und fachgerechten Verschluss.

Abschliessend müssen Sie Ihre Kartons noch mit den entsprechenden Gefahrgutetiketten kennzeichnen, damit dem einwandfreien Transport nichts mehr im Wege steht. Denn gefährliche Güter müssen so gekennzeichnet werden, dass sie für Aussenstehende als solche erkennbar sind. Die karoförmigen Etiketten geben mit festgelegten Piktogrammen und einem speziellen Nummerncode über die Art der Gefahr eines Stoffes während der Beförderung Auskunft. Für Ihre professionelle Gefahrgutkennzeichnung können Sie bei Neupack in der Schweiz für viele Gefahrgutklassen die entsprechenden selbstklebenden Etiketten aus Papier oder Folie in verschiedenen Grössen kaufen. 

An unseren Ausführungen haben Sie bereits erkannt, dass es für eine vorschriftsmässige Verpackung und Versendung von Gefahrgut einer Menge an Know-how bedarf. Wenn Sie Hilfe bei der Wahl der richtigen Gefahrgutverpackung benötigen, rufen Sie uns an! Unsere Verpackungsexperten stehen Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.